Honorar
Meine therapeutischen Leistungen erfolgen auf Honorarbasis und richten sich nach dem Zeitaufwand und dem therapeutischen Setting.
Ich arbeite unabhängig von den Erstattungssystemen der gesetzlichen Krankenkassen, privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe.
Das Honorar ist für alle Patient:innen gleich - unabhängig von Versicherungsstatus, Kostenträger oder Erstattungsmöglichkeiten.
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten je nach individuellem Tarif ganz oder teilweise.
Bitte beachten Sie, dass mögliche Erstattungsbeträge keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar haben.
Gerne informiere ich Sie vor Behandlungsbeginn persönlich über den Honorarrahmen und beantworte Ihre Fragen.
Abrechnung
Private Krankenversicherung – mit Rezept
→ nach abgeschlossener Therapie bekommen Sie eine Rechnung, die Sie bei mir begleichen.
Die Rechnung können Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen.
Je nach Versicherungstarif und konkreten Erstattungsdetails, bekommen Sie die Leistungen Ihres Rezeptes von Ihrer Versicherung teilweise oder vollständig erstattet.
Ich empfehle Ihnen, sich im Voraus bei Ihrer privaten Krankenkasse über die Rückerstattung zu informieren.
Private Krankenversicherung – ohne Rezept
→ erkundigen Sie sich, ob in Ihrem Versicherungstarif die Leistungen eines sektoralen Heilpraktikers erstattungsfähig sind.
Es ist natürlich Ihnen überlassen, die Rechnung als Selbstzahler zu begleichen, ohne Ihrer privaten Krankenversicherung einzureichen.
Gesetzlich Versicherte
→ ich rechne nicht mit der gesetzlichen Krankenasse ab.
Verfügen Sie jedoch über eine private Zusatzversicherung, erkundigen Sie sich bitte, ob die Leistungen eines sektoralen Heilpraktikers erstattungsfähig sind.
Selbstzahler
→ Aufgrund meiner zusätzlichen Zertifikation, zur Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie, kann jeder Patient als Selbstzahler, ohne ärztliche Verordnung, einen Termin bei mir vereinbaren.
Am Ende der Behandlung erhalten Sie eine Rechnung über die in Anspruch genommenen Leistungen.
Sie haben die Möglichkeit, meine Heilpraktikerbehandlung als außergewöhnliche Belastung, in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Beachten Sie hierfür die geltenden gesetzlichen und steuerlichen Voraussetzungen.
Allgemein
Bitte beachten Sie, dass der Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und mir geschlossen wird.
Das heißt, der Rechnungsbetrag ist vollständig nach erbrachter Leistung zu entrichten, unabhängig von der Erstattungshöhe Ihrer Versicherung.
Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz
Die angebotene Psychotherapie erfolgt auf Grundlage des Heilpraktikergesetzes und wird daher nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Kosten als Selbstzahler zu tragen. Dies bietet Ihnen den Vorteil, kurzfristig Termine wahrnehmen zu können und frei in der Wahl Ihrer therapeutischen Unterstützung zu sein - ohne lange Wartezeiten oder die Notwendigkeit einer ärztlichen Überweisung.
Privatversicherte oder Beihilfeberechtigte können je nach Tarif möglicherweise eine (Teil-) Erstattung erhalten.
Bitte erkundigen Sie sich dazu direkt bei Ihrer Versicherung.